1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen FiberContact, Inhaber Luca Kiehl, Spichernstraße 8, 10777 Berlin (nachfolgend „FiberContact“) und ihren Kunden über Beratungs-, Analyse-, Vermittlungs-, Koordinations-, Umsetzungs- und sonstige vereinbarte Leistungen.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieser AGB.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn FiberContact ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor, soweit sie hiervon abweichende Regelungen enthalten.
2. Leistungsgegenstand
FiberContact erbringt insbesondere Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich digitaler Unternehmensinfrastruktur. Dazu können insbesondere gehören:
- Analyse bestehender Telekommunikations- und Digitallösungen
- Bedarfs- und Anforderungsanalysen
- Anbieter- und Lösungsvergleiche
- Beratung zu Internet-, Glasfaser-, Telefonie- und Mobilfunklösungen
- Beratung zu CRM-Systemen, KI-Lösungen, Kundenkommunikation und Automatisierung
- Beratung und Vermittlung von Hardware und Endgeräten
- Entwicklung individueller Lösungskonzepte
- Koordination von Anbietern, Dienstleistern und Umsetzungsschritten
- Begleitung bei der Einführung, Integration und Weiterentwicklung von Lösungen
- laufende Betreuung, soweit diese individuell vereinbart wurde
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet FiberContact eine fachgerechte Beratungs- oder Unterstützungsleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolg.
3. Vertragsschluss
Darstellungen von Leistungen auf der Website, in Präsentationen oder in sonstigen Informationsunterlagen stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag mit FiberContact kommt insbesondere durch die Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung, eine sonstige ausdrückliche Beauftragung oder durch den Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung zustande.
Soweit FiberContact lediglich einen Vertrag mit einem Drittanbieter vermittelt, kommt der Vertrag über die jeweilige Drittleistung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem betreffenden Drittanbieter zustande.
4. Beratung und Lösungsvergleich
Beratungen und Empfehlungen von FiberContact basieren auf den vom Kunden mitgeteilten Anforderungen, den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen sowie den für FiberContact zugänglichen Anbieter-, Produkt- und Marktdaten.
FiberContact bemüht sich um eine sachgerechte und auf die Anforderungen des Kunden abgestimmte Bewertung. Ein Anspruch auf vollständige Berücksichtigung sämtlicher am Markt verfügbarer Anbieter, Produkte oder Vertragsmodelle besteht jedoch nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Angaben zu Preisen, Verfügbarkeiten, technischen Eigenschaften, Lieferzeiten, Netzabdeckung, Bandbreiten, Leistungsmerkmalen und Vertragsbedingungen von Drittanbietern stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den jeweiligen Anbieter.
FiberContact erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfung und keine eigenständige IT-Sicherheitsprüfung, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
5. Vermittlung von Drittanbieterleistungen
FiberContact kann im Rahmen seiner Tätigkeit Verträge oder Leistungen von Drittanbietern vermitteln oder deren Abschluss unterstützen. Hierzu können insbesondere Anbieter aus den Bereichen Telekommunikation, Software, Cloud-Dienste, CRM, KI, Kundenkommunikation, Hardware und sonstige digitale Unternehmenslösungen gehören.
Bei einer Vermittlung wird FiberContact grundsätzlich nicht selbst Vertragspartner der vermittelten Hauptleistung. Für den vermittelten Vertrag gelten die Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters.
FiberContact übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Drittanbieter einen Vertrag annimmt, eine bestimmte technische Verfügbarkeit bestätigt oder eine Leistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums bereitstellt, soweit FiberContact dies nicht ausdrücklich selbst zugesichert hat.
Für die ordnungsgemäße Leistungserbringung des Drittanbieters ist grundsätzlich der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Eigene Pflichten von FiberContact aus der Beratung, Vermittlung oder Koordination bleiben hiervon unberührt.
6. Vergütung durch Anbieter und Partner
FiberContact kann für die Vermittlung oder den Vertrieb bestimmter Produkte und Leistungen Vergütungen, Provisionen oder sonstige vertriebsbezogene Zahlungen von Drittanbietern oder Partnerunternehmen erhalten.
Soweit für die Beratungs-, Projekt- oder sonstigen Leistungen von FiberContact zusätzlich ein Entgelt durch den Kunden anfällt, wird dieses vor Beauftragung gesondert vereinbart.
Eine vom Anbieter gezahlte Vergütung ändert nichts daran, dass sich die Beratung von FiberContact an den mit dem Kunden abgestimmten Anforderungen orientiert. Eine vollständige Marktunabhängigkeit oder Berücksichtigung sämtlicher Anbieter wird hierdurch nicht zugesichert.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt FiberContact alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, technischen Angaben und Zugänge rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
- relevante bestehende Verträge, Laufzeiten und technische Rahmenbedingungen offenzulegen, soweit dies für den Auftrag erforderlich ist,
- FiberContact über besondere Anforderungen oder Einschränkungen zu informieren,
- erforderliche Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig zu treffen,
- für die Berechtigung zur Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten und Unterlagen zu sorgen,
- bei technischen Umstellungen angemessene Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Datensicherungen, vorzunehmen, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen und können, soweit vereinbart oder nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig, zusätzlich berechnet werden.
8. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
Preise und Vergütungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern im Angebot oder in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. FiberContact ist berechtigt, Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich vorgesehene Verzugsschäden geltend zu machen.
FiberContact kann bei umfangreicheren Projekten angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen vereinbaren.
9. Termine, Fristen und Leistungserbringung
Angegebene Leistungs-, Bereitstellungs- oder Umsetzungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden, Drittanbieter, technische Voraussetzungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige Umstände verursacht werden, die FiberContact nicht zu vertreten hat.
FiberContact ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
10. Höhere Gewalt und nicht beeinflussbare Ereignisse
FiberContact haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von FiberContact liegen.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Energie-, Telekommunikations- oder Internetinfrastrukturen, Arbeitskämpfe, Cyberangriffe auf externe Infrastrukturen, Lieferengpässe sowie Ausfälle von Drittanbietern gehören.
Die gesetzlichen Rechte der Parteien im Fall einer dauerhaften Unmöglichkeit oder sonstiger gesetzlich geregelter Leistungsstörungen bleiben unberührt.
11. Hardware und Endgeräte
Soweit FiberContact Hardware oder Endgeräte lediglich vermittelt, kommt der Kauf- oder Liefervertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter oder Lieferanten zustande. In diesem Fall gelten dessen Vertrags-, Liefer- und Gewährleistungsbedingungen.
Soweit FiberContact im Einzelfall selbst als Verkäufer oder Lieferant auftritt, ergibt sich dies ausdrücklich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung. In diesem Fall gelten ergänzend die gesetzlichen kaufrechtlichen Bestimmungen, soweit im Einzelvertrag nichts wirksam Abweichendes vereinbart wurde.
Lieferzeiten für Produkte von Drittanbietern stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit beim Hersteller oder Lieferanten, sofern FiberContact keine verbindliche Lieferfrist zugesagt hat.
12. Änderungen des Leistungsumfangs
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Abstimmung zwischen FiberContact und dem Kunden.
Führt eine vom Kunden gewünschte Änderung zu zusätzlichem Aufwand, ist FiberContact berechtigt, hierfür eine zusätzliche Vergütung auf Grundlage einer vorab getroffenen Vereinbarung zu verlangen.
13. Laufzeit und Kündigung
Projektbezogene Verträge enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
Für laufende Betreuungs-, Beratungs- oder Serviceleistungen gelten die jeweils individuell vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Soweit ein gesonderter Vertrag mit einem Drittanbieter besteht, richtet sich dessen Laufzeit und Kündigung ausschließlich nach dem jeweiligen Drittanbietervertrag. Die Beendigung eines Vertrags mit FiberContact führt nicht automatisch zur Beendigung von Verträgen mit Drittanbietern und umgekehrt.
14. Nutzungsrechte an Konzepten und Unterlagen
Von FiberContact erstellte Analysen, Konzepte, Dokumentationen, Präsentationen, Prozessbeschreibungen und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Kunden für den vereinbarten geschäftlichen Zweck genutzt werden.
Urheberrechte und sonstige Schutzrechte verbleiben bei FiberContact oder dem jeweiligen Rechteinhaber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Verwertung von FiberContact erstellter Unterlagen außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen Zustimmung, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zulässig ist.
15. Vertraulichkeit
FiberContact und der Kunde verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
16. Einsatz von Partnern und Unterauftragnehmern
FiberContact ist berechtigt, zur Erbringung einzelner Leistungen geeignete Partner, Dienstleister oder Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
Soweit hierbei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, werden die hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt.
17. Haftung
FiberContact haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet FiberContact nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit FiberContact eine ausdrückliche Garantie übernommen hat, einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.
Für die Leistungen, Verfügbarkeiten, Störungen, Lieferzeiten, Preisänderungen oder sonstigen Pflichtverletzungen eines Drittanbieters haftet FiberContact nicht allein aufgrund der Vermittlung oder Empfehlung dieses Drittanbieters. Eine Haftung für eigenes schuldhaftes Verhalten von FiberContact, insbesondere bei Beratung, Auswahl oder Koordination, bleibt nach Maßgabe dieser Haftungsregelungen unberührt.
Bei Datenverlusten haftet FiberContact im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und dem Kunden zumutbarer Datensicherung eingetreten wäre, soweit die Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden lag.
18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann gegen Forderungen von FiberContact nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
19. Datenschutz
FiberContact verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von FiberContact dargestellt.
20. Referenznennung
Eine öffentliche Nennung des Kunden, die Verwendung von Kundenlogos, Marken oder Kundenbewertungen zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nur mit entsprechender Zustimmung des Kunden oder auf einer sonstigen hierfür bestehenden Rechtsgrundlage.
21. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
FiberContact bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
22. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: Oktober 2026